GEG-ANALYSE

Analytische GEG-Expertise Ihrer Immobilie

Nach langen Diskussionen wurde die zweite Novellierung des GEG 2024 im September 2023 verabschiedet und ist zum 01.01.2024 mit Neuerungen gegenüber der bisherigen EnEV und dem EEWärmeG der EU in Kraft getreten.


Die Verschärfungen alleine im Bereich der Anlagentechnik können für Architekten, Energieberater, Fachingenieure, Handwerker, Immobilienverwalter und Bauherren eine große Herausforderung bei der Planung und Ausführung Ihrer energietechnischen Baumaßnahmen für Neubau- und Bestandsimmobilien darstellen.

Hier setzt unser Angebot an:

SCIODAT analysiert mit erfahrenen Energiefachexperten artifiziell alle gesetzlich vorgeschrieben und nach einer Untersuchung individuell notwendigen bauphysikalischen Informationen zur konzeptionellen Umsetzung des GEG 2024 Ihrer NEU- oder BESTANDS-IMMOBILIEN.


Wir fokussieren unsere technisch-wissenschaftliche Fachanalyse zur Energieeffizienz auf Ihre insgesamt tatsächlich notwendige Gebäudeenergie, insbesondere auf Anlagentechnik, Gebäudeautomation oder beispielsweise auf die aktuell gesetzlich dringend vorgeschriebene Umsetzung der 65%-EE-Regelung für neue Heizungsanlagen.

 

Profitieren Sie bei Ihren Immobilien-Projekten mit einer SCIODAT GEG-Expertise von unserem KI-gestützten zertifizierten Fachwissen zum GEG 2024.

 


 
Welchen Umfang hat diese analytische GEG-Expertise?


Die von SCIODAT erstellte technisch-wissenschaftliche Analyse zur Energieeffizienz liefert das notwendige Fachwissen, um die Anforderungen des GEG 2024 korrekt in die Praxis umsetzen zu können.


Erfahrene Energie-Experten erklären praxisnah, wie GEG 2024-konforme Details und Lösungen geplant und ausgeführt werden sollten, um das Haftungsrisiko und hohe Bußgelder zu verringern.


Mit konkreten Planungshinweisen helfen wir energietechnische Baukonstruktionen GEG 2024-konform zu planen und auszuführen.


Inhalt

  • Eine SCIODAT GEG-Expertise legt für Sie die Anforderungen des jeweils aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) praxisbezogen aus und erleichtert damit die korrekte Umsetzung Ihrer energiespezifischen Vorhaben.
  • Zahlreiche Planungsvorschläge helfen Baukonstruktionen und Anlagentechnik GEG 2024-konform zu planen und auszuführen.
  • Sachbezogene Empfehlungen bieten eine wertvolle Hilfestellung für die Durchführung der notwendigen Berechnungen.


 


Details aus der analytischen GEG-Expertise


Kommentierung des GEG 2024

Eine individuell für Sie erstellte Kommentierung zeigt Ihnen, wo vorgeschriebene Paragrafen und Anlagen der EnEV im aktuellen GEG 2024 zu finden sind und welche Änderungen, Verschärfungen, aber auch Vereinfachungen dadurch zu beachten sind:

  • Wärmebrücken und Luftdichtheit
  • Sommerlicher und baulicher Wärmeschutz
  • Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
  • Berechnung des Transmissionswärmeverluste
  • Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
  • Vereinfachtes Nachweis- und Berechnungsverfahren
  • Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfes
  • Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 
 

Rechnerischer Nachweis

  • Bauphysikalische Kenngrößen
  • Bezugsmaße der wärmeübertragenden Umfassungsflächen
  • Zonierung von Gebäuden
  • Definition und Berechnung von Wärmebrücken
     
     

Entwurf und Konstruktion

  • Wärmeschutz und Dämmstoffe
  • Gesetzliche Anforderungen und Beispiele zur Luftdichtheit
  • Thermografie (Wärmebilder) und Blower-Door-Test nach DIN EN 13829

 

 

Haustechnik

  • Grundlagenanalyse der Haustechnik
  • Anlagensysteme und deren energetische Bewertung
  • Lüftung des Wohngebäudes
  • Klimatisierung von Nichtwohngebäuden
  • Gebäudeautomation

 

 

Leistungs- und Energieausweis

  • Erstellung eines Energieausweises
  • Wer darf Energieausweise für Neubauten ausstellen?
  • Vertrag: Energieberaterleistung / Leistungsbeschreibung und Haftung
  • Wann ist eine Ausnahme oder Befreiung vom GEG 2024 möglich?
  • Info: Autarkes SCIODAT Energiekraftwerk (2 MW)
     

 

Zusätzliche Inhalte der GEG-Analyse

  • Allgemeines und Bestandsaufnahme
  • Bauabnahmeprotokoll
  • Übereinstimmungserklärung Bauteileigenschaft und -einbau

Checkliste:

  • Raumbuch
  • Beurteilung einzelner Bauteile

 

 

Energieberatung

  • Energieberater-Vertrag laut Deutscher Energie Agentur (dena)
  • Ausführung von Brandriegel (WDVS mit EPS-Dämmstoffen)

 

 

Formulierungen

  • Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs
  • Bedenkenanmeldung bei lüftungstechnischer Maßnahme
  • Inbetriebnahme- und Einregulierungsprotokoll für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

 

 

Förder-Unterlagen der KfW

  • KfW Effizienzhaus-Check zur Online-Bestätigung
  • Technische Mindestanforderungen für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses

 

 

Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen

  • Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (seit 08.10.2020)
  • Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand (seit 08.10.2020)
  • (GEG-)Gesetze und Verordnungen – Lesefassungen und Volltexte
  • Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung

 

 

Photovoltaik (PV)
Solarzellentechnik ist ein wichtiger Baustein eines klimaneutralen Gebäudebestandes. Information über Aufbau, Wirkungsgrad, Speichertechnik etc. sind dabei entscheidend, denn wenn eine Solaranlage geplant wird, sollten möglichst hohe Wirtschaftlichkeit der verbauten Module erzielt werden.


Dieser wird von zahlreichen Punkten beeinflusst:

  • Technologie, z. B. kristallin oder amorph, sowie die Einbausituation (be- oder unbelüftetes Modul)
  • Art des Wechselrichters (Multistring-, Modul- oder Zentralwechselrichter)
  • Verschattung und mit ihr die Verschaltungsarchitektur der einzelnen Solarstränge
  • Wie sieht der typische Aufbau eines PV-Moduls aus und warum dieses je nach Standort des Gebäudes variieren sollte
  • Um einen möglichst hohen Eigenverbrauch des Stroms zu ermöglichen, muss man die unterschiedlichen Solarspeicher, deren Wirkungsgrad und Lebensdauer sowie deren Anforderungen an Aufstellort und Umgebungstemperatur kennen

 

 

Auswirkungen unterschiedlicher Wärmebrückenansätze im Rahmen des GEG-Nachweises
Im Rahmen der energetischen Berechnung nach GEG stellt die Berücksichtigung von Wärmebrücken eine wichtige Größe dar.


Dabei können unterschiedliche Wärmebrückenzuschläge angesetzt werden:

  • pauschaler Zuschlag ohne Nachweis
  • pauschaler Zuschlag nach DIN 4108 Beiblatt 2, Kategorie A oder B
  • Zuschlag bei Durchführung eines erweiterten Gleichwertigkeitsnach weises nach DIN V 18599-2


Wärmebrückenzuschläge wirken sich unterschiedlich auf den End- und Primärenergiebedarf und den spezifischen Transmissionswärmeverlust eines Neubaus aus - und welche Konsequenzen dies für die Planung und Ausführung hat.

 

 

Vereinfachte Datenaufnahme im Wohngebäudebestand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat haben die Regeln für die vereinfachte Aufnahme und Verwendung von Gebäudedaten auf Grundlage des GEG aktualisiert und werden bei der ANALYSE von Experten der SCIODAT kommentiert. Damit hat der Auftraggeber alle Neuerungen im Überblick und erhält Rechtssicherheit bei der Anwendung.
 

 

 

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne: Telefon +49 (0)180 100 1726  /  E-Mail info@sciodat.com





*1 Welche Bußgelder fallen bei einem GEG 2024-Verstoß an?


Im GEG 2024 wurden die Bußgeldvorschriften (§ 108 GEG 2024) angepasst beziehungsweise erweitert, die bei einem Verstoß gegen das GEG 2024 gelten. Wird gegen einen der folgenden Punkte verstoßen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wodurch künftig ein Bußgeld in entsprechender Höhe fällig wird.


Allgemein gelten folgende Bußgeldbestimmungen:


Bis zu 50.000 Euro Bußgeld:

  • Der Gesamtenergiebedarf von Wohn- und Nichtwohngebäuden muss bei deren Neuerrichtung eingehalten werden. Dieser liegt bei 55 Prozent ausgehend von dem maßgebenden Referenzgebäude. (§15ff GEG 2024)
  • Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke dämmen, wenn das nicht bereits bis Ende 2015 geschehen ist. ("Mindestwärmeschutz"; etwa vier Zentimeter Wärmedämmung). (§47 GEG 2024)
  • Bauliche und anlagentechnische Veränderungen an Bestandsgebäuden müssen dem Gesetz entsprechen und korrekt ausgeführt werden. (§ 48 GEG 2024)
  • Wird eine Zentralheizung eingebaut, muss sie den Vorgaben und Regelungen entsprechend. Ist sie bereits vorhanden, muss sie rechtzeitig und korrekt nachgerüstet werden. (§ 61 GEG 2024)
  • Die Rohrleitungen (Kalt- und Warmwasser) und Armaturen müssen gedämmt sein. (§ 69 ff GEG 2024)
  • Wird ein Heizkessel mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen nach 30 Jahren weiterhin betrieben oder neu eingebaut beziehungsweise aufgebaut, liegt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit vor. (§72 f GEG 2024).
  • Ausgeschlossen von der Pflicht sind Niedertemperaturheizkessel und Brennwertkessel. Eine weitere Ausnahme gilt für Hauseigentümer, die die Immobilie seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen beziehungsweise bewohnt haben.


Bis zu 10.000 Euro Bußgeld:

  • In Gebäude eingebaute Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als zwölf Kilowatt sowie Kombigeräte mit Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennleistung von über zwölf Kilowatt müssen regelmäßig, korrekt und rechtzeitig energetisch inspiziert werden (§ 74 GEG 2024). Und zwar von einem Fachbetrieb. (§77 GEG 2024)
  • Eigentümer eines Neubaus müssen einen Energieausweis besitzen – als Original oder Kopie – sobald das Gebäude fertiggestellt ist.
  • Käufern oder Mietern eines Gebäudes muss der Energieausweis rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden. Zudem muss ihnen der Energieausweis im Original oder als Kopie übergeben werden (§80 GEG 2024). Darüber hinaus müssen die Daten auf dem Nachweis korrekt und somit wahrheitsgetreu sein. 
    Der Energieausweis darf nur von den entsprechenden Stellen ausgestellt werden. (§88 GEG 2024)


Bis zu 5.000 Euro Bußgeld:

  • Abrechnungen für die Lieferung von Biogas (Biomethan) oder flüssiger Biomasse müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
    Zudem müssen die Bescheinigungen des entsprechenden Lieferanten korrekt und vollständig sein und vorliegen. (§96 GEG 2024)
  • Der Energieausweis muss der Kontrollstelle umgehend vorgelegt werden, wenn diese es verlangt. Auch bei einer Inspektion muss der Nachweis korrekt und vollständig vorliegen. (§96 GEG 2024)


Bis dato wurden diese Punkte offiziell nicht in der Bußgeldvorschrift explizit aufgezählt. Behördenintern ist jedoch genau aufgeführt, wie hoch die Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

 

 


Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne: Telefon  +49 (0)180 100 1726   /   E-Mail  info@sciodat.com


 

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